Lübeck/Kiel – Großrazzia im Norden: 250 Fahnder von Polizei, Zoll und Staatsanwaltschaft haben gestern zeitgleich in sieben Bundesländern die Geschäftsräume der Innungs-Krankenkasse Nord (IKK) und der Techniker-Krankenkasse durchsucht.
Im Fokus der Ermittlungen steht der Vorstand der IKK Nord in Lübeck. Die Staatsanwaltschaft Kiel wirft dem 47-Jährigen Korruption, Steuerhinterziehung und Untreue „in einem besonders schweren Fall“ vor. Mit dubiosen Geschäften soll er gemeinsam mit sechs weiteren Verdächtigen Millionenschaden angerichtet haben, bestätigt Kiels Oberstaatsanwalt Uwe Wick.
Der Vorstand der IKK Nord war bis Ende vergangenen Jahres gleichzeitig auch Chef der Internet-Krankenkasse IKK-Direkt. In dieser Zeit soll der Beschuldigte überhöhte Provisionszahlungen an einen Finanzdienstleister für die Werbung neuer Versicherter gezahlt haben. Üblich sind in der Branche Erfolgsprämien von 70 Euro – die IKK-Direkt zahlte 150 Euro. Zugleich soll der 47-Jährige nach LN-Informationen gezielt gegen Steuervorschriften verstoßen haben: So seien Überstunden von Mitarbeitern der IKK Nord als 400- Euro-Jobs über die IKK-Direkt abgegolten worden. Schließlich sollen Darlehen im zweistelligen Millionenbereich geflossen sein, die die IKK-Direkt von der IKK Nord und dem Landesverband der Innungskrankenkassen erhielt.
Den Stein ins Rollen brachte die Techniker Krankenkasse (TK), die zum Jahreswechsel 2009 mit der Internet-Krankenkasse fusioniert war. Bei der Prüfung der Bücher waren Unregelmäßigkeiten entdeckt worden, woraufhin die TK das Bundesversicherungsamt in Berlin einschaltete. Der Lübecker Hauptverdächtige, der ursprünglich mit in den neuen Vorstand der Techniker Krankenkasse gewechselt war, musste dort bereits Anfang Februar seinen Posten räumen.
Nach monatelangen Ermittlungen schlugen die Fahnder jetzt zu: Beamte des Landeskriminalamtes beschlagnahmten kistenweise Beweismaterial. Neben der Zentrale der IKK Nord in Lübeck wurden die Zweigstellen in Kiel, Rostock und Neubrandenburg gefilzt. Die Hauptverwaltung der Techniker Krankenkasse in Hamburg ist ebenfalls durchsucht worden, bestätigte ein Sprecher der mit 7,2 Millionen Mitgliedern größten deutschen Krankenkasse. Neben Geschäftsräumen wurden auch private Wohnungen durchsucht.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt neben dem Lübecker Betriebswirt gegen sechs weitere ehemalige Mitarbeiter. Entgegen ersten Gerüchten befinden sich alle Verdächtigen weiterhin auf freiem Fuß. „Ein Haftbefehl wurde nicht vollstreckt“, so Oberstaatsanwalt Wick. Die IKK Nord in Lübeck zog vorerst keine Konsequenzen aus den Strafermittlungen gegen ihren Vorsitzenden. Seite 7
Von Bastian Modrow
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Friday, January 15, 2010
Thursday, January 14, 2010
Zukunft der Krankenversicherung: Wie aus dem Zusatzbeitrag eine Pauschale mit Sozialausgleich wird
Einen einkommensabhängigen Arbeitgeberbeitrag wollen Union und FDP mit einer Pauschale der Versicherten kombinieren. Ein solches System ließe sich durchaus aus dem Gesundheitsfonds entwickeln, schreibt der Ökonom Thomas Drabinski.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine grundlegende Strukturveränderung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgelegt, mit der die Beitragsautonomie der Krankenkassen wiederhergestellt werden soll. Der Vertrag spricht in diesem Zusammenhang von „einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden“, worunter pauschale Beiträge mit sozialem Ausgleich zu verstehen sind. Zu -erwarten ist, dass die Umsetzung dieses Vorhabens durch die Wirtschaftskrise, die Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds, die Verteilungsprobleme des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) und durch kassenindividuelle Zusatzbeiträge angetrieben wird.
Die Ausgaben der GKV werden 2010 bei rund 175 Milliarden Euro liegen. Um diese Ausgaben über einen bundesweit einheitlichen Beitragssatz zu finanzieren, müsste dieser bei circa 17,0 Prozent liegen. Der Beitragssatz liegt aber nur bei 14,9 Prozent, was mit einem Beitragsaufkommen von rund 153 Milliarden Euro korrespondiert. Rund 16 Milliarden Euro kommen aus dem Bundeshaushalt (Steuern) und rund zwei Milliarden Euro aus anderen Quellen. 2010 wird sich dadurch ein Finanzierungsdefizit von vier Milliarden Euro ergeben (Aufbau und Verwendung der Liquiditätsreserve bereits verrechnet), das von den Krankenkassen über kassenindividuelle Zusatzbeiträge gedeckt werden muss. Rechnerisch ist das ein monatlicher Zusatzbeitrag von 6,46 Euro je Mitglied.
Ein rechnerischer Zusatzbeitrag von 6,46 Euro je Monat und Mitglied würde allerdings nur dann erhoben, wenn alle Krankenkassen je Mitglied ein gleich großes Finanzierungsdefizit hätten. Dies ist nicht der Fall. Einige überfinanzierte Krankenkassen, deren Zuweisungen vom Bun-desversicherungsamt (BVA) größer als die Ausgaben sind, zahlen sogar eine Prämie an ihre Mitglieder zurück, das heißt, Finanzmittel werden der GKV wieder entzogen. Andere Krankenkassen sind ausreichend finanziert (die Zuweisungen und Ausgaben stimmen überein), weshalb ihr -kassenindividueller Zusatzbeitrag gleich null ist. Das heißt aber auch, dass der Zusatzbeitrag der unterfinanzierten Krankenkassen (die Zuweisungen durch das BVA sind kleiner als die Ausgaben) größer als 6,46 Euro je Monat und Mitglied sein muss. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Zusatzbeitrag für mehrere Krankenkassen die Acht-Euro-Grenze überschreitet, ist damit gegeben.
Die Wirtschaftskrise zeigt die Schwäche des Gesundheitsfonds auf, die primär in einer zu starken Abhängigkeit von zentralstaatlichen Entscheidungen zu sehen ist: Um den bundesweit einheitlichen Beitragssatz künstlich auf dem Niveau von 14,9 Prozent zu halten, sind bereits 2010 Steuersubventionen in Höhe von 16 Milliarden Euro notwendig. Da die Steuermittel über neue Staatsschulden finanziert werden, verletzt damit die GKV-Finanzierung das Prinzip der Nachhaltigkeit.
Steuern als Finanzquelle sind nicht gerechter als Beiträge
Auch unabhängig von der Wirtschaftskrise ist eine Steuerfinanzierung der GKV nur dann als angemessen anzusehen, wenn das Steuersystem private Haushalte gerechter und effizienter belastet als eine Beitragsfinanzierung. Durch die Vielzahl unterschiedlicher Steuern und Belastungswirkungen ist dies nicht zwingend gewährleistet. Festzuhalten ist, dass eine Steuerfinanzierung langfristig eher zu einer ungerechteren Belastung von Ein- und Mehrpersonenhaushalten führt als eine rein prozentuale Beitragsfinanzierung, vor allem wenn die Steuermittel über Staatsschulden finanziert werden müssen. Denn auch Steuermittel, Schuldentilgung und daraus resultierende Zinslasten müssen von den privaten Haushalten erwirtschaftet werden, heute wie morgen.
Es gibt zwei Wege, die aus dem bestehenden Dilemma der GKV-Finanzierung herausführen. Der erste Weg ist der einer noch strikteren Verstaatlichung der GKV, verbunden mit einer weiteren Erhöhung der Steuerfinanzierungsquote auf bis zu 100 Prozent. Der zweite Weg ist der von pauschalen Beiträgen mit einem systeminternen sozialen Ausgleich. Ein Mittelweg aus einer Erhöhung der Steuerfinanzierungsquote bei gleichzeitiger Einführung von pauschalen Beiträgen würde voraussichtlich zu einer dauerhaften Instabilität der GKV führen.
Es wird daher empfohlen, den Weg der pauschalen Beiträge mit einem systeminternen sozialen Ausgleich zu verfolgen, bei dem die Steuer- bzw. Schuldenfinanzierung der GKV im Laufe weniger Jahre wieder auf null gesenkt wird. Reformanstrengungen auf der Ausgabenseite sollten diesen Prozess unterstützen, werden an dieser Stelle aber nicht weiter thematisiert.
Grundlage der folgenden Darstellung ist das Konzept „Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag als Wettbewerbsinstrument“ des Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) in Kiel, das im Oktober 2009 als Band 15 in der Schriftenreihe des Instituts erschienen ist. Das Konzept sieht vor, dass der bundesweit einheitliche Beitragssatz von 14,9 auf 7,0 Prozent gesenkt wird. Dieser Beitragssatz gilt für Arbeitgeber und sonstige Träger der Sozialversicherung, zum Beispiel für die gesetzliche Rentenversicherung. Über den Beitragssatz von 7,0 Prozent dürften rund 78 Milliarden Euro aufgebracht werden, wobei alle Werte bereits auf das Jahr 2010 hochgerechnet sind. Zusammen mit Steuern und anderen Finanzmitteln (18 Milliarden Euro) verfügt der neue Gesundheitsfonds dann über ein Volumen von 96 Milliarden Euro.
Die Verteilung der Finanzmittel des Gesundheitsfonds sollte sich an sozialen Anforderungen ausrichten: Es wird vorgeschlagen, rund zwei Drittel (64 Milliarden Euro) im sozialen Ausgleich für Einkommensschwache und Kinder einzusetzen. Weitere 21 Milliarden Euro sollten für den Morbi-RSA und weitere elf Milliarden Euro für einen erweiterten Sozialausgleich bereitgestellt werden (siehe Grafik).
Der soziale Ausgleich wird im Konzept des neuen Gesundheitsfonds systemintern finanziert. Das heißt, es sind keine zusätzlichen Steuermittel notwendig, da im Gesundheitsfonds genügend Finanzmittel bereitstehen – sie müssen nur entsprechend eingesetzt werden. Zur Haushaltskonsolidierung sieht das Konzept des pauschalen Beitrags einen vollständigen Abbau der Steuerfinanzierung der GKV vor, da eine Steuer- beziehungsweise Schuldenfinanzierung langfristig nicht nachhaltig ist.
171 Euro je Versicherten stehen zur Verfügung
Auf Basis des sozialen Ausgleichs wird der pauschale Beitrag realisiert. Im Status quo finanzieren Arbeitnehmer und andere Personen in privaten Haushalten GKV-Beiträge in Höhe von 79 Milliarden Euro. Werden die 64 Milliarden Euro des sozialen Ausgleichs hinzugerechnet, verfügt das System des pauschalen Beitrags über ein Budget von 143 Milliarden Euro. Das sind monatlich 171 Euro je Versicherten, die im Konzept des pauschalen Beitrags im Durchschnitt für jeden Versicherten rechnerisch angesetzt werden müssen.
Den pauschalen Beitrag von durchschnittlich 171 Euro je Erwachsenen zahlen einkommensstarke Personen. Über den sozialen Ausgleich werden die pauschalen Beiträge von Kindern finanziert, ebenfalls 171 Euro je Kind und Monat. Darüber hinaus werden über den sozialen Ausgleich die Personen unterstützt, für die 171 Euro im Monat eine finanzielle Überlastung bedeuten würden. Hierzu wird eine prozentuale Belastungsgrenze vorgeschlagen: Kein privater Haushalt solle durch Beiträge zur GKV mit mehr als neun Prozent seines Familieneinkommens belastet werden. Diese Grenze von neun Prozent ergibt sich aus dem Status quo: Arbeitnehmer-Beitragssatz von 7,9 Prozent zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitrag von einem Prozent.
Der pauschale Beitrag von einkommensschwachen Personen wird durch die Belastungsgrenze bei neun Prozent des Familieneinkommens gekappt; die Pauschale wird dann einkommensabhängig. Die Differenz bis 171 Euro kommt aus dem Gesundheitsfonds, so dass nach Durchführung des sozialen Ausgleichs jeder GKV-Versicherte über ein „Guthaben“ von 171 Euro verfügt, unabhängig von seiner Einkommenssituation.
Ausgleich nimmt Anreiz zur Risikoselektion
Aus Perspektive der Krankenkassen muss der pauschale Beitrag mit einem Risikostrukturausgleich (RSA) verknüpft werden, damit Krankenkassen mit einer teureren Versichertenstruktur ihre Ausgaben finanzieren und zueinander in Wettbewerb treten zu können. Es wird vorgeschlagen, einen RSA-Zuschlag (oder Abschlag) je Versicherten über die risikoadjustierte Grundpauschale zu ermitteln, die auf Grundlage des Versichertenklassifikationsmodells des Bundesversicherungsamts berechnet wird. Kern des BVA-Modells ist ein morbiditätsorientierter Ansatz, der Morbi-RSA. Die risikoadjustierte Grundpauschale ist dabei eine modellhafte Annäherung an die tatsächlichen Ausgaben einer Krankenkasse.
Mit dem BVA-Modell wird eine Ausgleichsgrenze in den Zu- und Abschlägen eingezogen, durch die den Krankenkassen der Anreiz genommen wird, ihre Ausgaben zur Optimierung der RSA-Zuschläge zu steigern. Beträgt der durchschnittliche pauschale Beitrag zum Beispiel 171 Euro, die risikoadjustierte Grundpauschale einer Krankenkasse aber 200 Euro, so erhält die Krankenkasse einen RSA-Zuschlag von 29 Euro je Versicherten. Über alle Krankenkassen und Versicherte summiert belaufen sich die Zuschläge dann auf voraussichtlich 21 Milliarden Euro. Die RSA-Zu- und Abschläge werden nicht in den pauschalen Beitrag eingerechnet, um die Risikoselektion der Krankenkassen zu minimieren.
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ist der erste Schritt auf dem Pfad hin zum einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeitrag, dessen praktische Umsetzung durch das IfMDA-Konzept erfolgen kann. Das heißt: Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag trägt die Grundcharakteristika des pauschalen Beitrags bereits in sich, mit zwei Ausnahmen. Erstens werden kassenindividuelle Zusatzbeiträge, der Analogie des heutigen GKV-Beitragsrechts folgend, nur auf die Mitglieder, nicht aber auf alle Versicherte bezogen. Zweitens gibt es nur einen unvollständigen sozialen Ausgleich, durch den es bis monatlich 8,00 Euro keine Einkommensprüfung gibt und bei höheren Zusatzbeiträgen sogenannte Zusatzbeitragsspiralen durch die Kappungsgrenze einsetzen können. Denn jede Erhöhung des Zusatzbeitrags bedeutet, dass, weil die Belastung ein Prozent des Einkommens nicht übersteigen darf, die Beiträge einer immer größeren Zahl an Mitgliedern gekappt werden. Die benötigten Finanzmittel müssen dann durch eine immer kleiner werdende (Vollzahler-)Mitgliederzahl der Krankenkassen finanziert werden, für die der Zusatzbeitrag immer weiter ansteigt.
Um den Übergang vom kassenindividuellen Zusatzbeitrag zum pauschalen Beitrag mit systeminternem sozialem Ausgleich zu bewerkstelligen, müssen damit zwei Stellschrauben modifiziert werden: Erstens muss der Krankenkasse die Möglichkeit eröffnet werden, kassenindividuelle Zusatzbeiträge von allen Versicherten zu erheben. Zweitens muss ein konsequenter sozialer Ausgleich zur Vermeidung der Zusatzbeitragsspiralen umgesetzt werden.
Die Wirtschaftskrise führt im bestehenden GKV-Finanzsystem zu einer stark ansteigenden Steuer- und Schuldenfinanzierung, die eine nachhaltige Ausgestaltung der GKV immer unmöglicher macht. Nur durch einen neuen Finanzierungsansatz lässt sich das GKV-Finanzsystem dauerhaft stabil justieren, auch weil die derzeitige prozentuale Beitragsfinanzierung aufgrund der demografischen Entwicklung, wegen veränderter Erwerbsbiografien und durch den ausgabentreibenden medizinisch-technischen Fortschritt keine sichere Grundlage mehr bildet.
In diesem Zusammenhang sind der Gesundheitsfonds, der Morbi-RSA und das System der kassenindividuellen Zusatzbeiträge auf die Anforderungen eines nachhaltigen GKV-Finanzsystems anzupassen, indem der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zu einem pauschalen Beitrag mit systeminternem sozialem Ausgleich ausgebaut wird. Der pauschale Beitrag mit sozialem Ausgleich ist dabei vielleicht nur noch die einzige noch verbliebene Möglichkeit, künftig für alle Menschen einen unrationierten Zugang zur medizinischen Versorgung sicherzustellen.
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Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine grundlegende Strukturveränderung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgelegt, mit der die Beitragsautonomie der Krankenkassen wiederhergestellt werden soll. Der Vertrag spricht in diesem Zusammenhang von „einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden“, worunter pauschale Beiträge mit sozialem Ausgleich zu verstehen sind. Zu -erwarten ist, dass die Umsetzung dieses Vorhabens durch die Wirtschaftskrise, die Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds, die Verteilungsprobleme des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) und durch kassenindividuelle Zusatzbeiträge angetrieben wird.
Die Ausgaben der GKV werden 2010 bei rund 175 Milliarden Euro liegen. Um diese Ausgaben über einen bundesweit einheitlichen Beitragssatz zu finanzieren, müsste dieser bei circa 17,0 Prozent liegen. Der Beitragssatz liegt aber nur bei 14,9 Prozent, was mit einem Beitragsaufkommen von rund 153 Milliarden Euro korrespondiert. Rund 16 Milliarden Euro kommen aus dem Bundeshaushalt (Steuern) und rund zwei Milliarden Euro aus anderen Quellen. 2010 wird sich dadurch ein Finanzierungsdefizit von vier Milliarden Euro ergeben (Aufbau und Verwendung der Liquiditätsreserve bereits verrechnet), das von den Krankenkassen über kassenindividuelle Zusatzbeiträge gedeckt werden muss. Rechnerisch ist das ein monatlicher Zusatzbeitrag von 6,46 Euro je Mitglied.
Ein rechnerischer Zusatzbeitrag von 6,46 Euro je Monat und Mitglied würde allerdings nur dann erhoben, wenn alle Krankenkassen je Mitglied ein gleich großes Finanzierungsdefizit hätten. Dies ist nicht der Fall. Einige überfinanzierte Krankenkassen, deren Zuweisungen vom Bun-desversicherungsamt (BVA) größer als die Ausgaben sind, zahlen sogar eine Prämie an ihre Mitglieder zurück, das heißt, Finanzmittel werden der GKV wieder entzogen. Andere Krankenkassen sind ausreichend finanziert (die Zuweisungen und Ausgaben stimmen überein), weshalb ihr -kassenindividueller Zusatzbeitrag gleich null ist. Das heißt aber auch, dass der Zusatzbeitrag der unterfinanzierten Krankenkassen (die Zuweisungen durch das BVA sind kleiner als die Ausgaben) größer als 6,46 Euro je Monat und Mitglied sein muss. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Zusatzbeitrag für mehrere Krankenkassen die Acht-Euro-Grenze überschreitet, ist damit gegeben.
Die Wirtschaftskrise zeigt die Schwäche des Gesundheitsfonds auf, die primär in einer zu starken Abhängigkeit von zentralstaatlichen Entscheidungen zu sehen ist: Um den bundesweit einheitlichen Beitragssatz künstlich auf dem Niveau von 14,9 Prozent zu halten, sind bereits 2010 Steuersubventionen in Höhe von 16 Milliarden Euro notwendig. Da die Steuermittel über neue Staatsschulden finanziert werden, verletzt damit die GKV-Finanzierung das Prinzip der Nachhaltigkeit.
Steuern als Finanzquelle sind nicht gerechter als Beiträge
Auch unabhängig von der Wirtschaftskrise ist eine Steuerfinanzierung der GKV nur dann als angemessen anzusehen, wenn das Steuersystem private Haushalte gerechter und effizienter belastet als eine Beitragsfinanzierung. Durch die Vielzahl unterschiedlicher Steuern und Belastungswirkungen ist dies nicht zwingend gewährleistet. Festzuhalten ist, dass eine Steuerfinanzierung langfristig eher zu einer ungerechteren Belastung von Ein- und Mehrpersonenhaushalten führt als eine rein prozentuale Beitragsfinanzierung, vor allem wenn die Steuermittel über Staatsschulden finanziert werden müssen. Denn auch Steuermittel, Schuldentilgung und daraus resultierende Zinslasten müssen von den privaten Haushalten erwirtschaftet werden, heute wie morgen.
Es gibt zwei Wege, die aus dem bestehenden Dilemma der GKV-Finanzierung herausführen. Der erste Weg ist der einer noch strikteren Verstaatlichung der GKV, verbunden mit einer weiteren Erhöhung der Steuerfinanzierungsquote auf bis zu 100 Prozent. Der zweite Weg ist der von pauschalen Beiträgen mit einem systeminternen sozialen Ausgleich. Ein Mittelweg aus einer Erhöhung der Steuerfinanzierungsquote bei gleichzeitiger Einführung von pauschalen Beiträgen würde voraussichtlich zu einer dauerhaften Instabilität der GKV führen.
Es wird daher empfohlen, den Weg der pauschalen Beiträge mit einem systeminternen sozialen Ausgleich zu verfolgen, bei dem die Steuer- bzw. Schuldenfinanzierung der GKV im Laufe weniger Jahre wieder auf null gesenkt wird. Reformanstrengungen auf der Ausgabenseite sollten diesen Prozess unterstützen, werden an dieser Stelle aber nicht weiter thematisiert.
Grundlage der folgenden Darstellung ist das Konzept „Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag als Wettbewerbsinstrument“ des Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) in Kiel, das im Oktober 2009 als Band 15 in der Schriftenreihe des Instituts erschienen ist. Das Konzept sieht vor, dass der bundesweit einheitliche Beitragssatz von 14,9 auf 7,0 Prozent gesenkt wird. Dieser Beitragssatz gilt für Arbeitgeber und sonstige Träger der Sozialversicherung, zum Beispiel für die gesetzliche Rentenversicherung. Über den Beitragssatz von 7,0 Prozent dürften rund 78 Milliarden Euro aufgebracht werden, wobei alle Werte bereits auf das Jahr 2010 hochgerechnet sind. Zusammen mit Steuern und anderen Finanzmitteln (18 Milliarden Euro) verfügt der neue Gesundheitsfonds dann über ein Volumen von 96 Milliarden Euro.
Die Verteilung der Finanzmittel des Gesundheitsfonds sollte sich an sozialen Anforderungen ausrichten: Es wird vorgeschlagen, rund zwei Drittel (64 Milliarden Euro) im sozialen Ausgleich für Einkommensschwache und Kinder einzusetzen. Weitere 21 Milliarden Euro sollten für den Morbi-RSA und weitere elf Milliarden Euro für einen erweiterten Sozialausgleich bereitgestellt werden (siehe Grafik).
Der soziale Ausgleich wird im Konzept des neuen Gesundheitsfonds systemintern finanziert. Das heißt, es sind keine zusätzlichen Steuermittel notwendig, da im Gesundheitsfonds genügend Finanzmittel bereitstehen – sie müssen nur entsprechend eingesetzt werden. Zur Haushaltskonsolidierung sieht das Konzept des pauschalen Beitrags einen vollständigen Abbau der Steuerfinanzierung der GKV vor, da eine Steuer- beziehungsweise Schuldenfinanzierung langfristig nicht nachhaltig ist.
171 Euro je Versicherten stehen zur Verfügung
Auf Basis des sozialen Ausgleichs wird der pauschale Beitrag realisiert. Im Status quo finanzieren Arbeitnehmer und andere Personen in privaten Haushalten GKV-Beiträge in Höhe von 79 Milliarden Euro. Werden die 64 Milliarden Euro des sozialen Ausgleichs hinzugerechnet, verfügt das System des pauschalen Beitrags über ein Budget von 143 Milliarden Euro. Das sind monatlich 171 Euro je Versicherten, die im Konzept des pauschalen Beitrags im Durchschnitt für jeden Versicherten rechnerisch angesetzt werden müssen.
Den pauschalen Beitrag von durchschnittlich 171 Euro je Erwachsenen zahlen einkommensstarke Personen. Über den sozialen Ausgleich werden die pauschalen Beiträge von Kindern finanziert, ebenfalls 171 Euro je Kind und Monat. Darüber hinaus werden über den sozialen Ausgleich die Personen unterstützt, für die 171 Euro im Monat eine finanzielle Überlastung bedeuten würden. Hierzu wird eine prozentuale Belastungsgrenze vorgeschlagen: Kein privater Haushalt solle durch Beiträge zur GKV mit mehr als neun Prozent seines Familieneinkommens belastet werden. Diese Grenze von neun Prozent ergibt sich aus dem Status quo: Arbeitnehmer-Beitragssatz von 7,9 Prozent zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitrag von einem Prozent.
Der pauschale Beitrag von einkommensschwachen Personen wird durch die Belastungsgrenze bei neun Prozent des Familieneinkommens gekappt; die Pauschale wird dann einkommensabhängig. Die Differenz bis 171 Euro kommt aus dem Gesundheitsfonds, so dass nach Durchführung des sozialen Ausgleichs jeder GKV-Versicherte über ein „Guthaben“ von 171 Euro verfügt, unabhängig von seiner Einkommenssituation.
Ausgleich nimmt Anreiz zur Risikoselektion
Aus Perspektive der Krankenkassen muss der pauschale Beitrag mit einem Risikostrukturausgleich (RSA) verknüpft werden, damit Krankenkassen mit einer teureren Versichertenstruktur ihre Ausgaben finanzieren und zueinander in Wettbewerb treten zu können. Es wird vorgeschlagen, einen RSA-Zuschlag (oder Abschlag) je Versicherten über die risikoadjustierte Grundpauschale zu ermitteln, die auf Grundlage des Versichertenklassifikationsmodells des Bundesversicherungsamts berechnet wird. Kern des BVA-Modells ist ein morbiditätsorientierter Ansatz, der Morbi-RSA. Die risikoadjustierte Grundpauschale ist dabei eine modellhafte Annäherung an die tatsächlichen Ausgaben einer Krankenkasse.
Mit dem BVA-Modell wird eine Ausgleichsgrenze in den Zu- und Abschlägen eingezogen, durch die den Krankenkassen der Anreiz genommen wird, ihre Ausgaben zur Optimierung der RSA-Zuschläge zu steigern. Beträgt der durchschnittliche pauschale Beitrag zum Beispiel 171 Euro, die risikoadjustierte Grundpauschale einer Krankenkasse aber 200 Euro, so erhält die Krankenkasse einen RSA-Zuschlag von 29 Euro je Versicherten. Über alle Krankenkassen und Versicherte summiert belaufen sich die Zuschläge dann auf voraussichtlich 21 Milliarden Euro. Die RSA-Zu- und Abschläge werden nicht in den pauschalen Beitrag eingerechnet, um die Risikoselektion der Krankenkassen zu minimieren.
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ist der erste Schritt auf dem Pfad hin zum einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeitrag, dessen praktische Umsetzung durch das IfMDA-Konzept erfolgen kann. Das heißt: Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag trägt die Grundcharakteristika des pauschalen Beitrags bereits in sich, mit zwei Ausnahmen. Erstens werden kassenindividuelle Zusatzbeiträge, der Analogie des heutigen GKV-Beitragsrechts folgend, nur auf die Mitglieder, nicht aber auf alle Versicherte bezogen. Zweitens gibt es nur einen unvollständigen sozialen Ausgleich, durch den es bis monatlich 8,00 Euro keine Einkommensprüfung gibt und bei höheren Zusatzbeiträgen sogenannte Zusatzbeitragsspiralen durch die Kappungsgrenze einsetzen können. Denn jede Erhöhung des Zusatzbeitrags bedeutet, dass, weil die Belastung ein Prozent des Einkommens nicht übersteigen darf, die Beiträge einer immer größeren Zahl an Mitgliedern gekappt werden. Die benötigten Finanzmittel müssen dann durch eine immer kleiner werdende (Vollzahler-)Mitgliederzahl der Krankenkassen finanziert werden, für die der Zusatzbeitrag immer weiter ansteigt.
Um den Übergang vom kassenindividuellen Zusatzbeitrag zum pauschalen Beitrag mit systeminternem sozialem Ausgleich zu bewerkstelligen, müssen damit zwei Stellschrauben modifiziert werden: Erstens muss der Krankenkasse die Möglichkeit eröffnet werden, kassenindividuelle Zusatzbeiträge von allen Versicherten zu erheben. Zweitens muss ein konsequenter sozialer Ausgleich zur Vermeidung der Zusatzbeitragsspiralen umgesetzt werden.
Die Wirtschaftskrise führt im bestehenden GKV-Finanzsystem zu einer stark ansteigenden Steuer- und Schuldenfinanzierung, die eine nachhaltige Ausgestaltung der GKV immer unmöglicher macht. Nur durch einen neuen Finanzierungsansatz lässt sich das GKV-Finanzsystem dauerhaft stabil justieren, auch weil die derzeitige prozentuale Beitragsfinanzierung aufgrund der demografischen Entwicklung, wegen veränderter Erwerbsbiografien und durch den ausgabentreibenden medizinisch-technischen Fortschritt keine sichere Grundlage mehr bildet.
In diesem Zusammenhang sind der Gesundheitsfonds, der Morbi-RSA und das System der kassenindividuellen Zusatzbeiträge auf die Anforderungen eines nachhaltigen GKV-Finanzsystems anzupassen, indem der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zu einem pauschalen Beitrag mit systeminternem sozialem Ausgleich ausgebaut wird. Der pauschale Beitrag mit sozialem Ausgleich ist dabei vielleicht nur noch die einzige noch verbliebene Möglichkeit, künftig für alle Menschen einen unrationierten Zugang zur medizinischen Versorgung sicherzustellen.
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Wednesday, January 13, 2010
Wie lassen sich Freiberufler versichern?
Freiberufler können sich jederzeit über eine private Krankenkasse versichern lassen, da sie nicht verpflichtet sind eine gesetzliche Krankenkasse zu nehmen.
Jedoch besteht auch für sie auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, sich über eine gesetzliche Krankenkasse zu versichern. Dabei ist jedoch zu beachten, dass anders als bei Arbeitnehmer, bei denen ausschließlich das Gehalt als Rechnungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge benutzt wird, bei den Freiberuflern für die Berechnung alle Bruttoeinahmen zum Lebensunterhalt mit einbezogen werden. Dazu gehören neben den Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit, Einnahmen aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen), Einnahmen aus Mieten und Pachtverträgen und auch zum Teil eine eventuelle Rente. Ein Freiberufler, welcher sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern will, hat grundsätzlich Rechenschaft über die Höhe aller seiner Einnahmen gegenüber dem Versicherer abzulegen.
Trotzdem kann es aus bestimmten Gründen für den Freiberufler günstiger sein, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Sind nämlich Ehepartner oder Kinder mitzuversichern, so ist es, zumindest noch im Moment, billiger als bei einer privaten Krankenkasse. Auch für ältere Freiberufler oder Freiberufler, die wegen ihres gesundheitlichen Zustands nicht bei einer privaten Krankenkasse aufgenommen werden, ist die Lösung, sich bei einer GKV zu versichern, von Vorteil.
Eine Kündigung ist entweder frühestens 18 Monate nach dem freiwilligen Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung oder bei einer Erhöhung der Beiträge bis 2 Monate nach dem Eintritt möglich.
Wichtig: Sollten Sie Freiberufler sein und sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, so sollten Sie wissen, dass Sie eine GKV, anders bei einer privaten Krankenkasse, nicht ablehnen darf. Es besteht ein Grundrecht auf eine gesetzliche Krankenversicherung.
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Jedoch besteht auch für sie auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, sich über eine gesetzliche Krankenkasse zu versichern. Dabei ist jedoch zu beachten, dass anders als bei Arbeitnehmer, bei denen ausschließlich das Gehalt als Rechnungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge benutzt wird, bei den Freiberuflern für die Berechnung alle Bruttoeinahmen zum Lebensunterhalt mit einbezogen werden. Dazu gehören neben den Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit, Einnahmen aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen), Einnahmen aus Mieten und Pachtverträgen und auch zum Teil eine eventuelle Rente. Ein Freiberufler, welcher sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern will, hat grundsätzlich Rechenschaft über die Höhe aller seiner Einnahmen gegenüber dem Versicherer abzulegen.
Trotzdem kann es aus bestimmten Gründen für den Freiberufler günstiger sein, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Sind nämlich Ehepartner oder Kinder mitzuversichern, so ist es, zumindest noch im Moment, billiger als bei einer privaten Krankenkasse. Auch für ältere Freiberufler oder Freiberufler, die wegen ihres gesundheitlichen Zustands nicht bei einer privaten Krankenkasse aufgenommen werden, ist die Lösung, sich bei einer GKV zu versichern, von Vorteil.
Eine Kündigung ist entweder frühestens 18 Monate nach dem freiwilligen Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung oder bei einer Erhöhung der Beiträge bis 2 Monate nach dem Eintritt möglich.
Wichtig: Sollten Sie Freiberufler sein und sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, so sollten Sie wissen, dass Sie eine GKV, anders bei einer privaten Krankenkasse, nicht ablehnen darf. Es besteht ein Grundrecht auf eine gesetzliche Krankenversicherung.
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Tuesday, January 12, 2010
Kassensturz im Gesundheitswesen
Die Krankenkassen planen Zusatzbeiträge, die Politik will Reformen: Das System soll gesunden – auf Kosten der Verbraucher
Auf gesetzlich Krankenversicherte kommen harte Zeiten zu. Weil dem Gesundheitsfonds Milliarden fehlen, will die Mehrzahl der Kassen im Laufe dieses Jahres Zusatzbeiträge erheben. Zugleich will die Regierung mithilfe einer Kommission die Weichen für eine Reform des Gesundheitssystems stellen. Parallel dazu schließen sich immer mehr Krankenkassen zusammen. Was heißt das alles für die Versicherten?
Soll man wegen Beitragserhöhungen wechseln?
Erstaunlich, aber wahr: Wer den Aufwand nicht scheut, kann beim Krankenkassenwechsel immer noch auf seinen Schnitt kommen – und im Jahr durchaus 200 Euro sparen. Selbst im Jahr 2010 gibt es noch Kassen, die ihren Mitgliedern keine Zusatzbeiträge abknöpfen, sondern ihnen Geld zurückzahlen. 25 Euro pro Quartal etwa gibt es bei der IKK Südwest, 15 bei der Bremischen hkk. Bei den großen Kassen dagegen drohen Zusatzbeiträge von knapp 100 Euro im Jahr. Zuvorderst bei den Ersatzkassen: Die 4,6 Millionen DAK-Mitglieder etwa müssen schon bald mit Aufschlägen rechnen. Und selbst bei der Barmer, die der Gmünder Ersatzkasse per Fusion zum Jahreswechsel noch den Zusatzbeitragsärger erspart hat, will keiner mehr die Hoffnung schüren, bis zum Ende des Jahres ohne Aufschläge durchhalten zu können. Die Einzigen, die das ihren Mitgliedern versprochen haben, sind fünf Ortskrankenkassen: die AOK Rheinland/Hamburg, die AOK Sachsen/Thüringen, die AOKen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie die AOK Berlin/Brandenburg.
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Was bedeuten die Kassenfusionen für die Kunden?
Im besten Fall mehr Filialen, bessere Betreuung und geringere Verwaltungsausgaben. Immer mehr Kassen schließen sich mit anderen zusammen. Barmer und Gmünder Ersatzkasse bilden jetzt die größte Krankenkasse Deutschlands. Fusioniert sind zum 1. Januar auch die DAK mit der Hamburg Münchener Krankenkasse und die beiden AOKen Berlin und Brandenburg.
Einer der Effekte dieser Fusionen ist fraglos, dass vielen Versicherten dadurch die auf Dauer unvermeidlichen Zusatzbeiträge noch eine Zeitlang erspart bleiben. Als Beitragszahler profitieren sie allerdings auch längerfristig: von der gestiegenen Marktmacht ihrer Kasse, mit der diese bei Ärzten, Kliniken und Pharmahändlern die Preise drücken kann. Für Patienten können sich Rabattzwang und der Billigeinkauf von Leistungen zwar auch nachteilig auswirken. Doch starke Kassen können die Leistungserbringer genauso gut zu besserem Service im Sinne der Patienten verdonnern – von schnellerer Terminvergabe über kürzere Wartezeiten in der Praxis bis hin zu mehr Wochenend-Bereitschaftsdiensten oder ärztlichen Hausbesuchen. Außerdem können sie mehr Druck machen, was die Qualität medizinischer Leistungen betrifft.
Was ist mit den Rabattverträgen?
Rabattverträge zwischen Kassen und Pharmaherstellern sparen den Kassen Milliarden, sorgen aber vor allem bei älteren und chronisch kranken Patienten für Verwirrung. Diese erhalten jetzt nach jeder Rabattrunde neue, ungewohnte Medikamente – Wirkstoff und Darreichungsform bleiben bei den Billigpräparaten zwar gleich, nicht aber Name, Farbe und äußere Form. Betroffen von den Rabattverträgen sind sogenannte Generika. Das sind Medikamente, die, weil ihr Patentschutz ausgelaufen ist, inzwischen auch von anderen Firmen produziert werden dürfen. Die Hersteller garantieren den Versicherern über einen bestimmten Zeitraum einen Festpreis, und die Apotheken dürfen den gesetzlich versicherten Kranken dann, wenn vom Arzt nicht ausdrücklich anders verordnet, nur noch diese Mittel aushändigen.
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Auf gesetzlich Krankenversicherte kommen harte Zeiten zu. Weil dem Gesundheitsfonds Milliarden fehlen, will die Mehrzahl der Kassen im Laufe dieses Jahres Zusatzbeiträge erheben. Zugleich will die Regierung mithilfe einer Kommission die Weichen für eine Reform des Gesundheitssystems stellen. Parallel dazu schließen sich immer mehr Krankenkassen zusammen. Was heißt das alles für die Versicherten?
Soll man wegen Beitragserhöhungen wechseln?
Erstaunlich, aber wahr: Wer den Aufwand nicht scheut, kann beim Krankenkassenwechsel immer noch auf seinen Schnitt kommen – und im Jahr durchaus 200 Euro sparen. Selbst im Jahr 2010 gibt es noch Kassen, die ihren Mitgliedern keine Zusatzbeiträge abknöpfen, sondern ihnen Geld zurückzahlen. 25 Euro pro Quartal etwa gibt es bei der IKK Südwest, 15 bei der Bremischen hkk. Bei den großen Kassen dagegen drohen Zusatzbeiträge von knapp 100 Euro im Jahr. Zuvorderst bei den Ersatzkassen: Die 4,6 Millionen DAK-Mitglieder etwa müssen schon bald mit Aufschlägen rechnen. Und selbst bei der Barmer, die der Gmünder Ersatzkasse per Fusion zum Jahreswechsel noch den Zusatzbeitragsärger erspart hat, will keiner mehr die Hoffnung schüren, bis zum Ende des Jahres ohne Aufschläge durchhalten zu können. Die Einzigen, die das ihren Mitgliedern versprochen haben, sind fünf Ortskrankenkassen: die AOK Rheinland/Hamburg, die AOK Sachsen/Thüringen, die AOKen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie die AOK Berlin/Brandenburg.
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Was bedeuten die Kassenfusionen für die Kunden?
Im besten Fall mehr Filialen, bessere Betreuung und geringere Verwaltungsausgaben. Immer mehr Kassen schließen sich mit anderen zusammen. Barmer und Gmünder Ersatzkasse bilden jetzt die größte Krankenkasse Deutschlands. Fusioniert sind zum 1. Januar auch die DAK mit der Hamburg Münchener Krankenkasse und die beiden AOKen Berlin und Brandenburg.
Einer der Effekte dieser Fusionen ist fraglos, dass vielen Versicherten dadurch die auf Dauer unvermeidlichen Zusatzbeiträge noch eine Zeitlang erspart bleiben. Als Beitragszahler profitieren sie allerdings auch längerfristig: von der gestiegenen Marktmacht ihrer Kasse, mit der diese bei Ärzten, Kliniken und Pharmahändlern die Preise drücken kann. Für Patienten können sich Rabattzwang und der Billigeinkauf von Leistungen zwar auch nachteilig auswirken. Doch starke Kassen können die Leistungserbringer genauso gut zu besserem Service im Sinne der Patienten verdonnern – von schnellerer Terminvergabe über kürzere Wartezeiten in der Praxis bis hin zu mehr Wochenend-Bereitschaftsdiensten oder ärztlichen Hausbesuchen. Außerdem können sie mehr Druck machen, was die Qualität medizinischer Leistungen betrifft.
Was ist mit den Rabattverträgen?
Rabattverträge zwischen Kassen und Pharmaherstellern sparen den Kassen Milliarden, sorgen aber vor allem bei älteren und chronisch kranken Patienten für Verwirrung. Diese erhalten jetzt nach jeder Rabattrunde neue, ungewohnte Medikamente – Wirkstoff und Darreichungsform bleiben bei den Billigpräparaten zwar gleich, nicht aber Name, Farbe und äußere Form. Betroffen von den Rabattverträgen sind sogenannte Generika. Das sind Medikamente, die, weil ihr Patentschutz ausgelaufen ist, inzwischen auch von anderen Firmen produziert werden dürfen. Die Hersteller garantieren den Versicherern über einen bestimmten Zeitraum einen Festpreis, und die Apotheken dürfen den gesetzlich versicherten Kranken dann, wenn vom Arzt nicht ausdrücklich anders verordnet, nur noch diese Mittel aushändigen.
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Monday, January 11, 2010
Wechsel Private Krankenversicherung: PKV Krankenkasse wechseln
Private Krankenversicherung Wechsel
Wer über ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 48.600 Euro verfügt, kann von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung wechseln.
Dabei gilt der Grundsatz, dass regelmäßige Eingänge wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld einbezogen werden dürfen. Wird diese Einkommensgrenze nicht erreicht, besteht für den gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit, den Schutz durch eine private Zusatzversicherung auszubauen. Unabhängig von Einkommensgrenzen ist eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung (PKV) für Freiberufliche und Selbstständige. Studierende, die bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung der Eltern kostenlos bei der GKV versichert sind, können zwischen einer eigenen Mitgliedschaft bei der GKV oder einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung wählen.
Fristen für Kündigung und Wechsel der Krankenversicherung
Wechselfristen müssen jedoch eingehalten werden, wenn man von der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem in der Regel günstigen Tarif der Privat Krankenversicherung wechseln möchte. Im Mittelpunkt eines privaten Versicherungsvertrags steht die Gesundheitsprüfung. Das Alter, das Geschlecht, die Krankenvorgeschichte wie in erster Linie der aktuelle Gesundheitszustand spielen eine wichtige Rolle. Liegen besondere Risiken vor, wirkt sich diese auf die Beitragsbemessung aus. Wer jedoch gesundheitsrelevante Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, muss im Leistungsfall auch mit einer Verweigerung der Versicherung rechnen. In der Regel werden Anträge bis zu einer Altersgrenze von 55 Jahren angenommen.
PKV Basistarif seit 2009
Am 1. Januar 2009 wurde für die private Krankenversicherungswirtschaft der Basistarif eingeführt. Für Bestandskunden einer privaten Krankenversicherung endete die Wechselfrist am 30. Juni 2009. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einen Teil ihrer Altersrückstellungen in den Basistarif jeder anderen privaten Krankenversicherung mitzunehmen. Für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt, dass sie ohne diese Wechselfrist in den noch recht jungen Basistarif einer PKV der eigenen Wahl wechseln können. Unbefristet in diesen Tarif wechseln dürfen auch all diejenigen über 55 Jahre, die Rente beziehen, als hilfebedürftig gelten, oder bereits in einem Standardtarif der Privaten versichert sind.
Mitnahme der Altersrückstellung in neue Krankenkasse
Wer seinen Anbieter wechseln will, sollte seine Altersrückstellungen, die bereits erworben wurden, nicht aus den Augen verlieren. Wer erst über einen kurzen Zeitraum privat krankenversichert ist, kann problemlos und ohne Verluste die Versicherung wechseln. Wer sich für den Basistarif entscheidet, ist jedoch über einen Zeitraum von wenigstens 18 Monaten an den gewählten Anbieter gebunden. Erst nach Ablauf dieser Zeitspanne kann ein anderer Tarif gewählt werden. Die Wahl zu Gunsten eines Basistarifs erweist sich auch für die Personen als sinnvoll, die mit Leistungsausschlüssen in einem anderen Tarif rechnen müssen. Schließlich muss jeder in den Basistarif aufgenommen werden, selbst wenn individuelle gesundheitliche Risiken vorliegen.
Basistarife der privaten Krankenversicherung mit Selbstbehalt
Für alle, die keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz hatten gilt, dass die Versicherungsgesellschaft frei gewählt werden darf. Besteht zwar die Pflicht, jeden in den Basistarif aufnehmen zu müssen, gilt jedoch eine Ausnahmen: War der Antragsteller bereits bei der Versicherungsgesellschaft versichert und verlor seinen Vertrag wegen einer arglistigen Täuschung oder einer groben Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, kann er abgelehnt werden. In diesen Fällen kann der Kunde jedoch bedenkenlos einen anderen Anbieter wählen. Die PKV muss ihren Kunden, die sich für den Basistarif entscheiden, einen Selbstbehalttarif anbieten. Dabei kann zwischen 300, 600, 900 oder 1.200 Euro an Selbstbehalt gewählt werden. Das Leistungsspektrum entspricht in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Voraussetzungen und Fristen für den PKV Krankenkassen Wechsel
Wer sich grundsätzlich für einen Krankenkassen Wechsel von einem privaten Anbieter zum anderen entscheidet, muss die Kündigungsfristen beachten. Soll lediglich innerhalb einer Gesellschaft gewechselt werden, geht dies in der Regel problemlos, ohne dass Fristen beachtet werden müssen. Mit einem Private Krakenversicherung Rechner können Beiträge im Voraus online berechnet und einem Vergleich unterzogen werden.
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Wer über ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 48.600 Euro verfügt, kann von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung wechseln.
Dabei gilt der Grundsatz, dass regelmäßige Eingänge wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld einbezogen werden dürfen. Wird diese Einkommensgrenze nicht erreicht, besteht für den gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit, den Schutz durch eine private Zusatzversicherung auszubauen. Unabhängig von Einkommensgrenzen ist eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung (PKV) für Freiberufliche und Selbstständige. Studierende, die bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung der Eltern kostenlos bei der GKV versichert sind, können zwischen einer eigenen Mitgliedschaft bei der GKV oder einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung wählen.
Fristen für Kündigung und Wechsel der Krankenversicherung
Wechselfristen müssen jedoch eingehalten werden, wenn man von der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem in der Regel günstigen Tarif der Privat Krankenversicherung wechseln möchte. Im Mittelpunkt eines privaten Versicherungsvertrags steht die Gesundheitsprüfung. Das Alter, das Geschlecht, die Krankenvorgeschichte wie in erster Linie der aktuelle Gesundheitszustand spielen eine wichtige Rolle. Liegen besondere Risiken vor, wirkt sich diese auf die Beitragsbemessung aus. Wer jedoch gesundheitsrelevante Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, muss im Leistungsfall auch mit einer Verweigerung der Versicherung rechnen. In der Regel werden Anträge bis zu einer Altersgrenze von 55 Jahren angenommen.
PKV Basistarif seit 2009
Am 1. Januar 2009 wurde für die private Krankenversicherungswirtschaft der Basistarif eingeführt. Für Bestandskunden einer privaten Krankenversicherung endete die Wechselfrist am 30. Juni 2009. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einen Teil ihrer Altersrückstellungen in den Basistarif jeder anderen privaten Krankenversicherung mitzunehmen. Für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt, dass sie ohne diese Wechselfrist in den noch recht jungen Basistarif einer PKV der eigenen Wahl wechseln können. Unbefristet in diesen Tarif wechseln dürfen auch all diejenigen über 55 Jahre, die Rente beziehen, als hilfebedürftig gelten, oder bereits in einem Standardtarif der Privaten versichert sind.
Mitnahme der Altersrückstellung in neue Krankenkasse
Wer seinen Anbieter wechseln will, sollte seine Altersrückstellungen, die bereits erworben wurden, nicht aus den Augen verlieren. Wer erst über einen kurzen Zeitraum privat krankenversichert ist, kann problemlos und ohne Verluste die Versicherung wechseln. Wer sich für den Basistarif entscheidet, ist jedoch über einen Zeitraum von wenigstens 18 Monaten an den gewählten Anbieter gebunden. Erst nach Ablauf dieser Zeitspanne kann ein anderer Tarif gewählt werden. Die Wahl zu Gunsten eines Basistarifs erweist sich auch für die Personen als sinnvoll, die mit Leistungsausschlüssen in einem anderen Tarif rechnen müssen. Schließlich muss jeder in den Basistarif aufgenommen werden, selbst wenn individuelle gesundheitliche Risiken vorliegen.
Basistarife der privaten Krankenversicherung mit Selbstbehalt
Für alle, die keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz hatten gilt, dass die Versicherungsgesellschaft frei gewählt werden darf. Besteht zwar die Pflicht, jeden in den Basistarif aufnehmen zu müssen, gilt jedoch eine Ausnahmen: War der Antragsteller bereits bei der Versicherungsgesellschaft versichert und verlor seinen Vertrag wegen einer arglistigen Täuschung oder einer groben Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, kann er abgelehnt werden. In diesen Fällen kann der Kunde jedoch bedenkenlos einen anderen Anbieter wählen. Die PKV muss ihren Kunden, die sich für den Basistarif entscheiden, einen Selbstbehalttarif anbieten. Dabei kann zwischen 300, 600, 900 oder 1.200 Euro an Selbstbehalt gewählt werden. Das Leistungsspektrum entspricht in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Voraussetzungen und Fristen für den PKV Krankenkassen Wechsel
Wer sich grundsätzlich für einen Krankenkassen Wechsel von einem privaten Anbieter zum anderen entscheidet, muss die Kündigungsfristen beachten. Soll lediglich innerhalb einer Gesellschaft gewechselt werden, geht dies in der Regel problemlos, ohne dass Fristen beachtet werden müssen. Mit einem Private Krakenversicherung Rechner können Beiträge im Voraus online berechnet und einem Vergleich unterzogen werden.
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Sunday, January 10, 2010
Private Krankenversicherung PKV auf dem Prüfstand: Test Vergleich und Rechner
Zum Jahresbeginn steht auch die private Krankenversicherung bei Verbrauchern auf dem Prüfstand. Aktueller PKV Rechner und Test Vergleich ermöglicht die Suche nach günstigen Krankenkassen Tarife und erleichtert einen PKV Wechsel.
Alle Jahre wieder stehen Versicherungen von Privaten Verbrauchern auf dem Prüfstand, so auch die Private Krankenversicherung PKV. Im Vordergrund steht nicht nur das Sparen, sondern auch die bearfsgerechte Analyse gerade bei der privaten Krankenkasse. Ein PKV Rechner auf www.pkv-private-krankenversicherung.net/pkv-rechner ermöglicht das Berechnen und vergleichen der aktuellsten Tarife.
Allzu oft verfügen Verbraucher über zu teure Versicherungen. Ein Versicherungsvergleich zeigt die Sparmöglichkeiten, ohne auf Leistungen verzichten zu müssen. In einem Krankenversicherungsvergleich werden sämtliche Anbieter mit ihren Angeboten berücksichtigt, auch die jeweiligen Testsieger. EIn Test Vergleich ist kostenlos Gerade zum Jahreswechsel steigt die Zahl unzufriedener Versicherungsnehmer. Die privaten Krankenversicherungen haben ihre Beiträge kräftig angehoben und schmälern so das verfügbare Einkommen der Privathaushalte erheblich. Betroffene können ihre Private Krankenversicherung nach einer Beitragserhöhung ohne Kündigungsfrist wechseln und gegebenenfalls sparen. Weitere Informationen unter
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Alle Jahre wieder stehen Versicherungen von Privaten Verbrauchern auf dem Prüfstand, so auch die Private Krankenversicherung PKV. Im Vordergrund steht nicht nur das Sparen, sondern auch die bearfsgerechte Analyse gerade bei der privaten Krankenkasse. Ein PKV Rechner auf www.pkv-private-krankenversicherung.net/pkv-rechner ermöglicht das Berechnen und vergleichen der aktuellsten Tarife.
Allzu oft verfügen Verbraucher über zu teure Versicherungen. Ein Versicherungsvergleich zeigt die Sparmöglichkeiten, ohne auf Leistungen verzichten zu müssen. In einem Krankenversicherungsvergleich werden sämtliche Anbieter mit ihren Angeboten berücksichtigt, auch die jeweiligen Testsieger. EIn Test Vergleich ist kostenlos Gerade zum Jahreswechsel steigt die Zahl unzufriedener Versicherungsnehmer. Die privaten Krankenversicherungen haben ihre Beiträge kräftig angehoben und schmälern so das verfügbare Einkommen der Privathaushalte erheblich. Betroffene können ihre Private Krankenversicherung nach einer Beitragserhöhung ohne Kündigungsfrist wechseln und gegebenenfalls sparen. Weitere Informationen unter
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Saturday, January 9, 2010
Private Kassen warnen vor Kopfpauschalen
Verbandsdirektor Volker Leienbach im Abendblatt: Trotz höherer Steuerzuschüsse werden die medizinischen Leistungen gekürzt.
Hamburg. Auch die über 8,7 Millionen Privatversicherten in Deutschland (plus 21 Millionen Zusatzversicherungen) müssen im nächsten Jahr höhere Prämien für die Gesundheit zahlen. Zu ihnen zählen nicht nur Gutverdiener und Selbstständige, sondern auch einfache Beamte. Vom Umbau der gesetzlichen Krankenkasse zu einem System mit Kopfpauschalen, wie es die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgelegt hat, wären sie ebenfalls betroffen. Das Abendblatt sprach mit Volker Leienbach, dem Präsidenten des Privatkassenverbandes PKV
Hamburger Abendblatt: Herr Leienbach, vom 1. Januar an kann jeder Bundesbürger seine Krankenkassenbeiträge besser von der Steuer absetzen als bisher. Nur die Privatversicherten scheinen nicht ganz so zu profitieren.
Volker Leienbach: Dort, wo die Leistungen der privaten Krankenversicherung über die gesetzlichen hinausgehen, werden Abschläge vorgenommen. Die betragen aber maximal 20 Prozent. Jeder Versicherte kann davon ausgehen dass er mindestens 80, wenn nicht 100 Prozent seiner Beiträge steuerlich geltend machen kann: für sich, Ehegatte und Kinder.
Abendblatt: Warum soll man dann überhaupt noch eine private Krankenversicherung anstreben, wenn zum Jahreswechsel jetzt auch noch die Prämien erhöht werden müssen?
Leienbach: Die Kostensteigerungen im ausgehenden Jahr betreffen gesetzliche und privat Versicherte. Wir haben in der gesetzlichen eine Steigerung, die mindestens so hoch ist wie in der privaten Krankenversicherung. Und in der gesetzlichen Kasse wurde noch der Bundeszuschuss auf über 15 Milliarden Euro im nächsten Jahr erhöht. Wenn Sie das in Beitragspunkte umrechnen würden, müssten die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung eigentlich von knapp 15 auf 16,5 Prozent angehoben werden.
Abendblatt: Die Bundesregierung will eine Kommission zur Weiterentwicklung des Gesundheitssystems berufen. Was erwarten Sie von dem Gremium?
Leienbach: Ich könnte mir vorstellen, dass die Kommission im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2010 zu Beschlüssen kommt.
Abendblatt: Das klingt nach: Wir schieben es auf die lange Bank.
Leienbach: Viele Fragen wurden in der Theorie schon hundertfach bewegt. Es gibt ein Entscheidungsdefizit. Es ist viel darüber spekuliert worden, dass man vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen nicht mit Ergebnissen herauskommen will.
Abendblatt: Bei Kopfpauschalen zahlt die halbtags beschäftigte Reinigungskraft theoretisch genauso viel monatlich für die Krankenkasse wie der Mann, dessen Büro sie reinigt? Wäre das noch gerecht?
Leienbach: Gerechtigkeit ist ein großes Wort. Man kann Gerechtigkeit je nach Ausgestaltung über Steuern besser herstellen als über ein lohnbezogenes Krankenversicherungssystem, wie wir es heute haben.
Abendblatt: Aber müsste es nicht auch in der privaten Krankenversicherung eine Art Sozialausgleich über Steuern geben?
Leienbach: Die Pauschalprämien bringen eine Reihe von Problemen. Dazu gehört, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung durch noch mehr Steuergeld der Einfluss des Staates immer größer würde. Das kann man mit der Rentenversicherung vergleichen. Dort haben wir einen massiven Einsatz von Steuermitteln, der bei etwa 80 Milliarden Euro pro Jahr liegt. Dennoch sinkt das Rentenniveau immer weiter ab.
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Hamburg. Auch die über 8,7 Millionen Privatversicherten in Deutschland (plus 21 Millionen Zusatzversicherungen) müssen im nächsten Jahr höhere Prämien für die Gesundheit zahlen. Zu ihnen zählen nicht nur Gutverdiener und Selbstständige, sondern auch einfache Beamte. Vom Umbau der gesetzlichen Krankenkasse zu einem System mit Kopfpauschalen, wie es die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgelegt hat, wären sie ebenfalls betroffen. Das Abendblatt sprach mit Volker Leienbach, dem Präsidenten des Privatkassenverbandes PKV
Hamburger Abendblatt: Herr Leienbach, vom 1. Januar an kann jeder Bundesbürger seine Krankenkassenbeiträge besser von der Steuer absetzen als bisher. Nur die Privatversicherten scheinen nicht ganz so zu profitieren.
Volker Leienbach: Dort, wo die Leistungen der privaten Krankenversicherung über die gesetzlichen hinausgehen, werden Abschläge vorgenommen. Die betragen aber maximal 20 Prozent. Jeder Versicherte kann davon ausgehen dass er mindestens 80, wenn nicht 100 Prozent seiner Beiträge steuerlich geltend machen kann: für sich, Ehegatte und Kinder.
Abendblatt: Warum soll man dann überhaupt noch eine private Krankenversicherung anstreben, wenn zum Jahreswechsel jetzt auch noch die Prämien erhöht werden müssen?
Leienbach: Die Kostensteigerungen im ausgehenden Jahr betreffen gesetzliche und privat Versicherte. Wir haben in der gesetzlichen eine Steigerung, die mindestens so hoch ist wie in der privaten Krankenversicherung. Und in der gesetzlichen Kasse wurde noch der Bundeszuschuss auf über 15 Milliarden Euro im nächsten Jahr erhöht. Wenn Sie das in Beitragspunkte umrechnen würden, müssten die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung eigentlich von knapp 15 auf 16,5 Prozent angehoben werden.
Abendblatt: Die Bundesregierung will eine Kommission zur Weiterentwicklung des Gesundheitssystems berufen. Was erwarten Sie von dem Gremium?
Leienbach: Ich könnte mir vorstellen, dass die Kommission im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2010 zu Beschlüssen kommt.
Abendblatt: Das klingt nach: Wir schieben es auf die lange Bank.
Leienbach: Viele Fragen wurden in der Theorie schon hundertfach bewegt. Es gibt ein Entscheidungsdefizit. Es ist viel darüber spekuliert worden, dass man vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen nicht mit Ergebnissen herauskommen will.
Abendblatt: Bei Kopfpauschalen zahlt die halbtags beschäftigte Reinigungskraft theoretisch genauso viel monatlich für die Krankenkasse wie der Mann, dessen Büro sie reinigt? Wäre das noch gerecht?
Leienbach: Gerechtigkeit ist ein großes Wort. Man kann Gerechtigkeit je nach Ausgestaltung über Steuern besser herstellen als über ein lohnbezogenes Krankenversicherungssystem, wie wir es heute haben.
Abendblatt: Aber müsste es nicht auch in der privaten Krankenversicherung eine Art Sozialausgleich über Steuern geben?
Leienbach: Die Pauschalprämien bringen eine Reihe von Problemen. Dazu gehört, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung durch noch mehr Steuergeld der Einfluss des Staates immer größer würde. Das kann man mit der Rentenversicherung vergleichen. Dort haben wir einen massiven Einsatz von Steuermitteln, der bei etwa 80 Milliarden Euro pro Jahr liegt. Dennoch sinkt das Rentenniveau immer weiter ab.
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