Wednesday, January 13, 2010

Wie lassen sich Freiberufler versichern?

Freiberufler können sich jederzeit über eine private Krankenkasse versichern lassen, da sie nicht verpflichtet sind eine gesetzliche Krankenkasse zu nehmen.
Jedoch besteht auch für sie auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, sich über eine gesetzliche Krankenkasse zu versichern. Dabei ist jedoch zu beachten, dass anders als bei Arbeitnehmer, bei denen ausschließlich das Gehalt als Rechnungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge benutzt wird, bei den Freiberuflern für die Berechnung alle Bruttoeinahmen zum Lebensunterhalt mit einbezogen werden. Dazu gehören neben den Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit, Einnahmen aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen), Einnahmen aus Mieten und Pachtverträgen und auch zum Teil eine eventuelle Rente. Ein Freiberufler, welcher sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern will, hat grundsätzlich Rechenschaft über die Höhe aller seiner Einnahmen gegenüber dem Versicherer abzulegen.
Trotzdem kann es aus bestimmten Gründen für den Freiberufler günstiger sein, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Sind nämlich Ehepartner oder Kinder mitzuversichern, so ist es, zumindest noch im Moment, billiger als bei einer privaten Krankenkasse. Auch für ältere Freiberufler oder Freiberufler, die wegen ihres gesundheitlichen Zustands nicht bei einer privaten Krankenkasse aufgenommen werden, ist die Lösung, sich bei einer GKV zu versichern, von Vorteil.
Eine Kündigung ist entweder frühestens 18 Monate nach dem freiwilligen Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung oder bei einer Erhöhung der Beiträge bis 2 Monate nach dem Eintritt möglich.
Wichtig: Sollten Sie Freiberufler sein und sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, so sollten Sie wissen, dass Sie eine GKV, anders bei einer privaten Krankenkasse, nicht ablehnen darf. Es besteht ein Grundrecht auf eine gesetzliche Krankenversicherung.

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