Krankentagegeldversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung
Private Krankenkasse
Da Selbständige und Freiberufler keine Sozialversicherungsabgaben zu entrichten haben, sind Sie im Falle einer Krankheit und damit im Falle eines auch längeren Verdienstausfalles nicht geschützt und erhalten im Vergleich zu Beamten, Arbitnehmern und Angestellten keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Für diese Berufsgruppeempfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung im Rahmen der privaten Krankenversicherung, um die finanziellen Folgen von Verdienstausfällen zu kompensieren.
Für Arbeitnehmer und Angstellte kann eine Krankenhaustagegeldversicherung sinnvoll sein, die die anfallenden Kosten von 10 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus übernimmt. Eine Krankentagegeldversicherung ist für Angestellte nicht nötig. Sie erhalten eine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber während ihrer Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit für die Dauer von sechs Wochen in voller Höhe.
Einen wichtigen Stellenwert nehmen die Leistungen für Behandlungen beim Zahnarzt ein. Die Zuzahlungen zu den Zahnarztkosten wie z.B. Zahersatz kann frei verhandelt werden. Je höher die Zuzahlung, desto teurer die Versicherung. Versicherten, die zum Zeitpunkt des Vertraksabschlusses keine gravierenden Zahnprobleme haben, ist zu empfehlen, eine möglichst hohe Zuzahlung zu wählen. Ohne bestehende Zahnprobleme ist der Zahnschutz noch günstig und wird erheblich teurer, wenn aktuell "Baustellen" im Mund vorhanden sind. Eine hohe Zuzahlung zum Zahnersatz kann sich bereits mit der ersten Behandlung lohnen. Eine Zuzahlung von 80 statt 60 Prozent kann bereits einige hundert Euro ausmachen.
Weitere spezielle Leistungen sind zum Beispiel die Auslandsreisekrankenversicherung mit Einschluss diverser Zusatzleistungen wie Erstattung der Kosten für den Rücktransport etc.
Source

No comments:
Post a Comment